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§ 622 Abs. 2 S. 2 BGB europarechtswidrig - EuGH kippt deutsche Regelung zu Kündigungsfristen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat - wie von vielen Fachleuten erwartet - eine wichtige Bestimmung des deutschen Kündigungsrechts gekippt. Wie die Richter am Dienstag in Luxemburg entschieden, ist § 622 Abs. 2 S. 2 BGB europarechtswidrig und damit unwirksam. Die Bestimmung sieht vor, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht auf die jeweilige Kündigungsfrist angerechnet werden.

Nach Ansicht von Experten dürfte mit dem EuGH-Entscheid nicht nur der § 622 Abs. 2 S. 2 BGB in seiner bisherigen Form hinfällig sein, sondern auch die Bestimmung des § 2 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Urteil des EuGH vom 19.01.2010 (Rechtssache C-555/07).

Details zu den Hintergründen des Falles, der Begründung sowie den möglichen Auswirkungen der Entscheidung finden Sie in unserem "Thema der Woche".